
"Unser Leiter der Gruppenregulierung hat kürzlich zu diesem Thema Stellung genommen, und ich zitiere zu deiner Information:
Aus den neuesten Leitlinien, die von HMRC im September veröffentlicht wurden, schließen wir, dass in Großbritannien lizenzierte E-Geld-Institutionen, wie Skrill Limited, nicht dem automatischen Austausch von Informationen durch die OECD zwischen Ländern im Rahmen der Gemeinsamen Meldepflichten unterliegen werden.
Die CRS decken Einrichtungen ab, die in bestimmte Kategorien von Institutionen fallen, zu denen Verwahrstellen, Depotbanken, Investmentgesellschaften und bestimmte Versicherungsunternehmen gehören. Es gab einige Unsicherheiten darüber, ob E-Geld-Institutionen als Depotbanken angesehen werden könnten. Die neuesten Leitlinien besagen jedoch ausdrücklich, dass „E-Geld“-Anbieter, die den Bestimmungen der Richtlinie über elektronisches Geld der Europäischen Union (2009/110/EG) (EMD) unterliegen, keine Einlagennehmer im Sinne der Richtlinie über die Bankenaufsicht (2006/48/EG) sind. Dementsprechend fallen solche Anbieter nicht unter die Definition einer Depotbank und somit auch nicht in den Anwendungsbereich der CRS".
Wenn du tiefer in die HMRC-Leitlinien eintauchen möchtest, kannst du das hier tun!












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